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Nicht-Thailändischen Staatsbürgern ist es erlaubt bis zu, aber nicht mehr als 49% der gesamten Condominium Einheiten (Wohnungen) zu erwerben. In Wohnanlagen, in denen bereits 49% der Wohnungen von nicht-thailändischen Staatsbürgern erworben wurden, besteht die Möglichkeit diese für 30 Jahre zu pachten (Leasehold).